Familienpolitische Maßnahmen zum Leistungsausgleich für Kinderbetreuung
Ein Europavergleich. Working Paper 22
Von: Sonja Dörfler
Working Paper Nr. 22 | 2002 | 22 Seiten
In der öffentlichen Diskussion wird der Begriff “Kinderbetreuung” häufig undifferenziert verwendet. Darunter wird kaum die Gesamtbetreuung rund um die Uhr verstanden, sondern jene Zeit der Betreuung, die sich in etwa mit der üblichen Erwerbszeit deckt. Für eine sachliche Behandlung des Anliegens ist aber eine Differenzierung sinnvoll und notwendig.
In der vorliegenden Arbeit soll unter Betreuung eines Kindes sowohl externe, als auch innerfamiliale Betreuung verstanden werden. Während der Begriff‚ externe Kinderbetreuung’ die Betreuung eines Kindes in einer Tagesstätte, bei einer Tagesmutter oder in einer Kindergruppe u.ä. umfasst, soll die ‚innerfamiliale Kinderbetreuung’ jene Betreuungszeit umfassen, die das Kind von den Eltern, Großeltern oder anderen Personen innerhalb der Familie betreut wird. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit staatlichen Maßnahmen, die entweder externe oder innerfamiliale Kinderbetreuung unterstützen oder für die Verwendung der Mittel eine gewisse Wahlfreiheit zwischen beiden Betreuungsformen lassen und damit beides (wahlweise) unterstützen. Die Unterstützung durch die Gesellschaft und den Staat kann dabei auf mehrere Arten erfolgen. Hier soll ausschließlich auf den Leistungsausgleich für Kinderbetreuung in Form von monetären Subjektförderungen für Kinder unter sechs Jahren eingegangen werden. Leistungen, die einen allgemeinen Geldersatz für zusätzliche Ausgaben von Familien mit Kindern bis zu deren ökonomischen Selbständigkeit bieten sollen, sind hier nicht mit eingeschlossen.
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