Das Recht auf Teilzeit für Eltern
Top oder Flop? Working Paper 38
Von: Sonja Dörfler
Working Paper Nr. 38 | August 2004 | 26 Seiten
Das Recht auf Elternteilzeit stellt besonders für Frauen mit einem Kind unter sieben Jahren ein wichtiges Instrument zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerb dar. Durch den beschränkten Zugang hat aber nur ein Drittel der unselbstständig beschäftigten Frauen im gebärfähigen Alter Anspruch auf die am 1. Juli 2004 eingeführte Regelung. Die Zugangskriterien Betriebszugehörigkeit von mindestens drei Jahren sowie eine Betriebsgröße von zumindest 20 MitarbeiterInnen begünstigt eher Männer und insbesondere öffentlich Bedienstete. Durch die Änderungen der beiden Kriterien Betriebsgröße und -zugehörigkeitsdauer könnte der Anteil der Anspruchsberechtigten deutlich angehoben werden, geht aus einer ersten Analyse der Soziologin Sonja Dörfler hervor. Während etwa 33 % der unselbstständig beschäftigten Frauen ein Recht auf Elternteilzeit haben, gilt dies für knapp 50 % der Männer. Der geringe Anteil an anspruchsberechtigten Frauen ergibt sich daraus, dass Frauen in der Regel kürzer beim derzeitigen Arbeitgeber tätig sind und in kleineren Betrieben arbeiten als Männer. Weiters zeigt sich, dass aufgrund des stetigen Berufsfeldes und der Betriebsgröße öffentlich Bedienstete einen deutlichen Vorteil beim Zugang zur Elternteilzeit haben. Teilzeitarbeit bedeutet für einen beachtlichen Teil der österreichischen Frauen die Möglichkeit, neben Betreuungspflichten und Haushalt erwerbstätig sein zu können. Insgesamt gaben 2002 rund 60 % aller Teilzeit arbeitenden Frauen familiäre Gründe als Motiv für Teilzeitarbeit an. Die zweithäufigste Begründung für Teilzeit ist mit 20 % die, keiner Vollzeitbeschäftigung nachgehen zu wollen. Bei Vorhandensein eines Kindes unter sieben Jahren im Haushalt verdoppelt sich der Anteil der teilzeitbeschäftigten Frauen auf insgesamt 57,5 %. Der größte Zuwachs ist bei einem Beschäftigungsausmaß von 13 bis 25 Wochenstunden zu verzeichnen. Demgegenüber geht der Anteil der Vollzeit beschäftigten Frauen bei Vorhandensein eines unter 7-jährigen Kindes im Haushalt von 71,7 auf 42,5 % zurück. Auch bei Männern ist Teilzeitarbeit mit 26 % am häufigsten familiär motiviert, wenn auch nicht der überwiegende Teil der Männer aufgrund der Familie in Teilzeit arbeitet. Beinahe genauso oft arbeiten Männer mit reduzierter Arbeitszeit, weil sie keine Vollzeitbeschäftigung wollen (25 %). Daneben ist die Ausbildung mit 14 % ein wichtiges Motiv für Teilzeitarbeit bei Männern. Eine Änderung der Zugangskriterien könnte die Anzahl der Anspruchsberechtigten erhöhen und damit einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Erwerb Rechnung tragen. Beispielsweise würde bei einer zulässigen Betriebsgröße von mindestens 6 MitarbeiterInnen bei gleichzeitiger Senkung der Zugehörigkeitsdauer auf mindestens ein Jahr ein potenzieller Anteil von 61,8 % der unselbstständig beschäftigten Frauen einen Anspruch auf Elternteilzeit haben.
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